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Bevor das Sozialamt Hilfe zur Pflege bewilligt, prüft es: Hat der Patient Anspruch auf andere Leistungen, die vorrangig greifen? Diese vorrangigen Sozialleistungen müssen zuerst ausgeschöpft werden. Decari berät im Beratungsgespräch auch zu vorrangigen Leistungen und gibt Empfehlungen, welche beantragt werden sollten.

Warum das relevant ist

Sozialämter bewilligen Hilfe zur Pflege erst, wenn vorrangige Leistungen ausgeschöpft sind. Wenn ein Patient Wohngeld oder Grundsicherung nicht beantragt hat, kann das die Bewilligung der Hilfe zur Pflege verzögern oder blockieren. Deshalb prüft Decari im Beratungsgespräch immer auch, ob vorrangige Leistungen in Frage kommen.

Drei Leistungen im Überblick

Wohngeld

Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Zuständig ist die Wohngeldstelle der Kommune. Wohngeld kommt in Frage, wenn die Wohnkosten das Budget belasten und das Einkommen knapp über der Grundsicherungsgrenze liegt. Seit der Wohngeldreform 2023 haben deutlich mehr Haushalte Anspruch.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Für Menschen ab der Regelaltersgrenze oder bei voller Erwerbsminderung. Deckt den Lebensunterhalt, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Zuständig ist das Sozialamt. Bei vielen Patienten im Pflegedienst kommt Grundsicherung in Frage, wird aber nicht beantragt. Oft spricht sie niemand darauf an.

Bürgergeld

Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Zuständig ist das Jobcenter. Bei pflegebedürftigen Patienten eher selten relevant. Kann aber bei jüngeren Patienten oder pflegenden Angehörigen eine Rolle spielen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen der Pflege einschränken.

Was Decari übernimmt

Wenn Decari Hilfe zur Pflege beantragt, gehören vorrangige Sozialleistungen zum Prozess dazu. Das Sozialamt verlangt den Nachweis, dass vorrangige Leistungen ausgeschöpft sind. Decari stellt die Anträge deshalb im Rahmen des Fallmanagements mit.
  • Prüfung im Beratungsgespräch, welche vorrangigen Leistungen in Frage kommen
  • Antragstellung durch das Fallmanagement, wenn parallel Hilfe zur Pflege beantragt wird
  • Behördenkontakt und Fristenmanagement wie bei den anderen Leistungen

Verwandte Leistungen

Hilfe zur Pflege

Vorrangige Sozialleistungen müssen ausgeschöpft sein, bevor das Sozialamt Hilfe zur Pflege bewilligt.

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