Auf einen Blick
Das Versorgungsamt stellt auf Antrag einen Grad der Behinderung (GdB) fest. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Aber auch niedrigere GdB-Werte bringen steuerliche Vorteile. Der GdB hat nichts mit dem Pflegegrad zu tun. Beides sind unabhängige Verfahren bei verschiedenen Stellen. Viele Patienten mit Pflegegrad haben keinen SBA, obwohl sie Anspruch hätten.GdB-Stufen und Nachteilsausgleiche
| GdB | Was das bringt |
|---|---|
| 20-40 | Steuerfreibetrag (Pauschbetrag nach § 33b EStG) |
| 50 und höher (Schwerbehindertenstatus) | Steuerpauschbetrag, besonderer Kündigungsschutz (§§ 168 ff. SGB IX), 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr (§ 208 SGB IX), Ermäßigungen bei ÖPNV und Eintritten je nach Merkzeichen, Möglichkeit der vorgezogenen Altersrente |
Welche Nachteilsausgleiche genau greifen, hängt vom GdB und von den zuerkannten Merkzeichen ab (z. B. G, aG, H, Bl). Decari prüft das im Beratungsgespräch.
Wer hat Anspruch?
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die einen GdB von mindestens 20 begründen. Für den Schwerbehindertenausweis braucht es einen GdB ab 50. Typische Situationen aus dem Pflegealltag:- Ein Patient hat chronische Erkrankungen (Diabetes, Herz-Kreislauf, Demenz), aber keinen Ausweis.
- Ein Patient hat einen Pflegegrad, aber niemand hat ihn je auf den SBA angesprochen.
- Ein Angehöriger fragt nach Steuererleichterungen oder Kündigungsschutz.
- Ein Patient mit sichtbarer Behinderung weiß nicht, dass der Antrag kostenlos ist.
Gesetzliche Kriterien
- Zuständiges Gesetz: SGB IX, § 152
- Zuständige Behörde: Versorgungsamt (je nach Bundesland unterschiedlich organisiert, teilweise bei Landkreisen oder Bezirksregierungen angesiedelt)
- Einkommens- oder Vermögensgrenzen: Keine. Der SBA ist unabhängig von der finanziellen Situation.
Checkliste der Voraussetzungen
- Gesundheitliche Einschränkungen vorhanden (körperlich, geistig oder seelisch)
- Ärztliche Befunde oder Diagnosen liegen vor
- Patient ist bereit, im Beratungstermin Auskunft zu geben
- Kein aktueller SBA mit unverändertem, passendem GdB
So läuft der Antrag
- Beratungsgespräch. Decari erfasst Diagnosen, Einschränkungen und vorhandene ärztliche Befunde.
- Antragsgenerierung. Decari generiert den Antrag für das zuständige Versorgungsamt der jeweiligen Postleitzahl.
- Prüfung durch das Versorgungsamt. Das Versorgungsamt fordert bei Bedarf ärztliche Unterlagen an und wertet sie aus.
- Feststellung des GdB. Das Versorgungsamt stellt den GdB fest und erteilt bei GdB ab 50 den Schwerbehindertenausweis.
Was Decari übernimmt
- Beratung und Prüfung, ob ein GdB-Antrag sinnvoll ist
- Antragstellung beim zuständigen Versorgungsamt, bundesweit
- Behördenkontakt bei Rückfragen
- Bei Ablehnung: Übergabe an das Anwaltsnetzwerk
Was der Pflegedienst nicht tun muss
- Keine Anträge ausfüllen
- Keine medizinische Dokumentation zusammenstellen
- Keinen Behördenkontakt herstellen
- Keinen GdB einschätzen
Häufige Fragen
Braucht der Patient einen Pflegegrad für den SBA?
Braucht der Patient einen Pflegegrad für den SBA?
Nein. Pflegegrad und GdB sind zwei verschiedene Verfahren bei verschiedenen Stellen. Ein Patient kann einen SBA ohne Pflegegrad haben und umgekehrt.
Kann der GdB nachträglich erhöht werden?
Kann der GdB nachträglich erhöht werden?
Ja. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann ein Verschlimmerungsantrag gestellt werden. Decari kann auch dabei unterstützen.
Kostet der SBA den Patienten etwas?
Kostet der SBA den Patienten etwas?
Nein. Der Antrag und der Ausweis sind gebührenfrei. Die Beantragung durch Decari ist ebenfalls kostenfrei.
Wie funktioniert die bundesweite Antragstellung?
Wie funktioniert die bundesweite Antragstellung?
Jedes Bundesland hat eigene Versorgungsämter mit eigenen Antragsformaten. Decari hat alle Formulare digitalisiert und kann den Antrag für jede Postleitzahl in Deutschland generieren.
Verwandte Leistungen
Eingliederungshilfe
Für Patienten mit Behinderung, die Assistenz oder Teilhabeleistungen brauchen. Ein SBA ist dafür nicht Voraussetzung, kann aber helfen.
Hilfe zur Pflege
Viele Patienten mit Schwerbehinderung haben auch Anspruch auf Hilfe zur Pflege.
Nächster Schritt: Trifft das auf einen eurer Patienten zu?
Beratungstermin buchen
Gemeinsam mit dem Patienten einen kostenlosen Beratungstermin bei Decari buchen.
