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Der Schwerbehindertenausweis dokumentiert einen Grad der Behinderung (GdB) und bringt konkrete Vorteile: Steuerfreibeträge, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub. Decari stellt den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt. Bundesweit, für jede Postleitzahl in Deutschland.

Auf einen Blick

Das Versorgungsamt stellt auf Antrag einen Grad der Behinderung (GdB) fest. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Aber auch niedrigere GdB-Werte bringen steuerliche Vorteile. Der GdB hat nichts mit dem Pflegegrad zu tun. Beides sind unabhängige Verfahren bei verschiedenen Stellen. Viele Patienten mit Pflegegrad haben keinen SBA, obwohl sie Anspruch hätten.

GdB-Stufen und Nachteilsausgleiche

GdBWas das bringt
20-40Steuerfreibetrag (Pauschbetrag nach § 33b EStG)
50 und höher (Schwerbehindertenstatus)Steuerpauschbetrag, besonderer Kündigungsschutz (§§ 168 ff. SGB IX), 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr (§ 208 SGB IX), Ermäßigungen bei ÖPNV und Eintritten je nach Merkzeichen, Möglichkeit der vorgezogenen Altersrente
Welche Nachteilsausgleiche genau greifen, hängt vom GdB und von den zuerkannten Merkzeichen ab (z. B. G, aG, H, Bl). Decari prüft das im Beratungsgespräch.

Wer hat Anspruch?

Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die einen GdB von mindestens 20 begründen. Für den Schwerbehindertenausweis braucht es einen GdB ab 50. Typische Situationen aus dem Pflegealltag:
  • Ein Patient hat chronische Erkrankungen (Diabetes, Herz-Kreislauf, Demenz), aber keinen Ausweis.
  • Ein Patient hat einen Pflegegrad, aber niemand hat ihn je auf den SBA angesprochen.
  • Ein Angehöriger fragt nach Steuererleichterungen oder Kündigungsschutz.
  • Ein Patient mit sichtbarer Behinderung weiß nicht, dass der Antrag kostenlos ist.

Ausschlusskriterien

Trifft einer dieser Punkte zu, macht ein Antrag keinen Sinn:
  • Patient hat bereits einen gültigen SBA mit aktuellem GdB
  • Keine gesundheitlichen Einschränkungen, die einen GdB ab 20 begründen
  • Patient lehnt den Antrag ab

Gesetzliche Kriterien

  • Zuständiges Gesetz: SGB IX, § 152
  • Zuständige Behörde: Versorgungsamt (je nach Bundesland unterschiedlich organisiert, teilweise bei Landkreisen oder Bezirksregierungen angesiedelt)
  • Einkommens- oder Vermögensgrenzen: Keine. Der SBA ist unabhängig von der finanziellen Situation.

Checkliste der Voraussetzungen

  • Gesundheitliche Einschränkungen vorhanden (körperlich, geistig oder seelisch)
  • Ärztliche Befunde oder Diagnosen liegen vor
  • Patient ist bereit, im Beratungstermin Auskunft zu geben
  • Kein aktueller SBA mit unverändertem, passendem GdB

So läuft der Antrag

  1. Beratungsgespräch. Decari erfasst Diagnosen, Einschränkungen und vorhandene ärztliche Befunde.
  2. Antragsgenerierung. Decari generiert den Antrag für das zuständige Versorgungsamt der jeweiligen Postleitzahl.
  3. Prüfung durch das Versorgungsamt. Das Versorgungsamt fordert bei Bedarf ärztliche Unterlagen an und wertet sie aus.
  4. Feststellung des GdB. Das Versorgungsamt stellt den GdB fest und erteilt bei GdB ab 50 den Schwerbehindertenausweis.
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen bis 6 Monate, je nach Bundesland und Auslastung der Behörde.

Was Decari übernimmt

  • Beratung und Prüfung, ob ein GdB-Antrag sinnvoll ist
  • Antragstellung beim zuständigen Versorgungsamt, bundesweit
  • Behördenkontakt bei Rückfragen
  • Bei Ablehnung: Übergabe an das Anwaltsnetzwerk

Was der Pflegedienst nicht tun muss

  • Keine Anträge ausfüllen
  • Keine medizinische Dokumentation zusammenstellen
  • Keinen Behördenkontakt herstellen
  • Keinen GdB einschätzen

Häufige Fragen

Nein. Pflegegrad und GdB sind zwei verschiedene Verfahren bei verschiedenen Stellen. Ein Patient kann einen SBA ohne Pflegegrad haben und umgekehrt.
Ja. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann ein Verschlimmerungsantrag gestellt werden. Decari kann auch dabei unterstützen.
Nein. Der Antrag und der Ausweis sind gebührenfrei. Die Beantragung durch Decari ist ebenfalls kostenfrei.
Jedes Bundesland hat eigene Versorgungsämter mit eigenen Antragsformaten. Decari hat alle Formulare digitalisiert und kann den Antrag für jede Postleitzahl in Deutschland generieren.

Verwandte Leistungen

Eingliederungshilfe

Für Patienten mit Behinderung, die Assistenz oder Teilhabeleistungen brauchen. Ein SBA ist dafür nicht Voraussetzung, kann aber helfen.

Hilfe zur Pflege

Viele Patienten mit Schwerbehinderung haben auch Anspruch auf Hilfe zur Pflege.

Nächster Schritt: Trifft das auf einen eurer Patienten zu?

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