Was ist die Kombinationsleistung?
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) erhalten Patienten, die von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden. Sachleistungen (§ 36 SGB XI) finanzieren professionelle Pflege durch einen Pflegedienst. Die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) mischt beides: Ein Teil des Budgets fließt als Sachleistung an den Pflegedienst, der Rest wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Die Berechnung ist prozentual. Wer 60 % der Sachleistung ausschöpft, bekommt die restlichen 40 % als Pflegegeld.Rechenbeispiel: Pflegegrad 3
| Pflegegeld | Sachleistung | Kombination (50/50) | |
|---|---|---|---|
| Sachleistung | 0 € | 1.497 € | 748,50 € |
| Pflegegeld | 599 € | 0 € | 299,50 € |
| Gesamt | 599 € | 1.497 € | 1.048 € |
Wann lohnt sich die Umstellung?
Drei typische Situationen:- Patient bekommt nur Pflegegeld, wird aber teilweise professionell versorgt. Dann werden Sachleistungen nicht ausgeschöpft, die eigentlich zur Verfügung stünden.
- Patient nutzt die Sachleistung nicht vollständig aus. Der ungenutzte Anteil kann als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden.
- Angehörige pflegen mit. Über den Pflegegeld-Anteil wird ihre Arbeit finanziell berücksichtigt, gleichzeitig finanziert der Sachleistungsanteil den Pflegedienst.
Was Decari übernimmt
- Beratung im Rahmen des Beratungsgesprächs
- Prüfung, ob die aktuelle Aufteilung optimal ist
- Empfehlung, ob eine Umstellung sinnvoll wäre
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Pflegegrad-Höherstufung
Ein höherer Pflegegrad erhöht die Beträge für Pflegegeld und Sachleistung. Die Kombinationsleistung wird dann oft noch relevanter.
Hilfe zur Pflege
Wenn trotz Kombinationsleistung eine Deckungslücke bleibt, kann das Sozialamt einspringen.
Nächster Schritt: Hat einer eurer Patienten möglicherweise die falsche Leistungsaufteilung?
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