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Wenn die Pflegekasse nicht reicht und der Patient die Differenz nicht selbst tragen kann, springt das Sozialamt ein. Das ist Hilfe zur Pflege. Die Prüfung und Antragstellung übernimmt Decari. Für den Patienten ist das kostenfrei.

Auf einen Blick

Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung nach SGB XII. Sie deckt Pflegekosten, die weder die Pflegekasse noch der Patient aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen kann. Konkret: Das Sozialamt übernimmt die Lücke zwischen dem, was die Pflegekasse zahlt, und dem, was die Versorgung tatsächlich kostet.

Wer hat Anspruch?

Patienten mit Pflegegrad, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. Typische Situationen aus dem Pflegealltag:
  • Der Patient zahlt jeden Monat aus eigener Tasche drauf, weil die Pflegekasse den Bedarf nicht vollständig abdeckt.
  • Angehörige pflegen, weil professionelle Pflege zu teuer scheint. Sie sind zunehmend überfordert.
  • Der Patient lehnt mehr Pflegestunden ab, weil er die Zuzahlung nicht stemmen kann.
  • Eine Familie fragt: „Wie sollen wir das langfristig bezahlen?”
Decari prüft die Vermögensgrenzen im Beratungsgespräch. Der Fokus liegt auf Menschen ohne große Eigenmittel. Aber auch wer etwas Eigenes hat, kann Ansprüche haben.

Ausschlusskriterien

Trifft einer dieser Punkte zu, macht ein Antrag keinen Sinn:
  • Vermögen deutlich über dem Schonvermögen (10.000 € pro Person)
  • Kein Pflegebedarf (kein Pflegegrad, Versorgung anderweitig gedeckt)
  • Es läuft bereits ein Verfahren bei einem Anwalt oder Sozialverband zu genau dieser Leistung

Gesetzliche Kriterien

  • Zuständiges Gesetz: SGB XII (Sozialhilfe), §§ 61-66
  • Zuständiger Kostenträger: Örtliches Sozialamt
  • Vorrangigkeit: Das Sozialamt prüft, ob andere Leistungen zuerst greifen. Pflegekasse, Wohngeld, Grundsicherung gehen vor. Hilfe zur Pflege kommt erst, wenn diese den Bedarf nicht decken.
  • Regionale Besonderheiten: Sozialämter haben Ermessensspielraum bei der Bedarfsbemessung. Die Bewilligungspraxis unterscheidet sich zwischen Kommunen.

Checkliste der Voraussetzungen

  • Pflegegrad vorhanden (ab Pflegegrad 1)
  • Einkommen reicht nicht zur Deckung der Pflegekosten
  • Vermögen liegt unter oder nahe dem Schonvermögen (10.000 € pro Person)
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Patient ist bereit, im Beratungstermin Auskunft zu Einkommen und Vermögen zu geben
  • Vorrangige Leistungen (Wohngeld, Grundsicherung) decken den Bedarf nicht vollständig

So läuft der Antrag

  1. Beratungsgespräch. Decari prüft Einkommen, Vermögen und Pflegebedarf des Patienten. Dauer: rund 90 Minuten am Telefon.
  2. Formlose Einreichung beim Sozialamt. Decari reicht den Antrag schnellstmöglich formlos ein. Der Leistungsanspruch ist ab dem Eingangsdatum beim Sozialamt gesichert.
  3. Prüfung durch das Sozialamt. Das Sozialamt prüft: Sind vorrangige Leistungen ausgeschöpft? Wie hoch sind Einkommen und Vermögen? Welcher Pflegebedarf besteht?
  4. Bewilligung. Bei positivem Bescheid übernimmt das Sozialamt die Differenz zwischen Pflegekassenleistung und tatsächlichem Bedarf.
Typische Bearbeitungsdauer: 3 bis 9 Monate. Decari überwacht die Fristen und hält den Kontakt zur Behörde.

Was Decari übernimmt

  • Beratung und Prüfung der Ansprüche
  • Antragstellung beim Sozialamt
  • Behördenkontakt und Fristenmanagement
  • Nachreichung fehlender Unterlagen
  • Bei Ablehnung: Übergabe an das Anwaltsnetzwerk. Der Widerspruch ist für den Patienten in der Regel kostenfrei.

Was der Pflegedienst nicht tun muss

  • Keine Anträge ausfüllen
  • Kein Einkommens- oder Vermögensgespräch mit dem Patienten führen
  • Keine Behördenkontakte
  • Keine Rechtsberatung
  • Kein Nachfassen bei Patienten, die abgelehnt haben

Häufige Fragen

Nein. Pro Person sind 10.000 € als Schonvermögen geschützt. Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe, Hausrat und Bestattungsvorsorge werden ebenfalls nicht angerechnet.
Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe ist geschützt. Das Sozialamt darf nicht verlangen, dass der Patient sein Zuhause verkauft.
Ja. Genau dafür ist sie gedacht. Die Pflegekasse zahlt ihren Anteil, das Sozialamt deckt die Lücke. Der Patient bekommt die Versorgung, die er braucht.
Hilfe zur Pflege wird regelmäßig überprüft. Steigt das Einkommen, kann der Eigenanteil steigen oder die Leistung entfallen. Sinkt es, kann der Anspruch wachsen. Bei Veränderungen berät Decari erneut.
Grundsätzlich ja. Hilfe zur Pflege nach SGB XII deckt auch Eigenanteile in stationären Einrichtungen. Decari berät und beantragt Hilfe zur Pflege für Patienten im ambulanten Bereich.

Verwandte Leistungen

Eingliederungshilfe

Für Patienten mit Behinderung. Kann parallel zur Hilfe zur Pflege laufen. Höhere Vermögensgrenzen.

Vorrangige Sozialleistungen

Wohngeld, Grundsicherung, Bürgergeld. Das Sozialamt prüft diese Leistungen, bevor es Hilfe zur Pflege bewilligt.

Nächster Schritt: Trifft das auf einen eurer Patienten zu?

Beratungstermin buchen

Gemeinsam mit dem Patienten einen kostenlosen Beratungstermin bei Decari buchen.