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# Eingliederungshilfe

> Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung: Anspruch, Vermögensgrenzen und Abgrenzung zur Pflege.

Eingliederungshilfe finanziert Assistenz und Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Sie läuft über SGB IX, nicht über die Pflegekasse, und kann parallel zur Pflege bewilligt werden. {/* src: §§ 90 ff. SGB IX */}

Die Vermögensgrenzen liegen deutlich höher als bei der Hilfe zur Pflege: rund 71.000 € (Stand 2026, wird jährlich angepasst). {/* src: § 139 SGB IX - 150 % der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV */}

## Auf einen Blick

Eingliederungshilfe nach SGB IX ist für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder einer drohenden wesentlichen Behinderung. Sie finanziert Leistungen, die über die reine Pflege hinausgehen: Assistenz im Alltag, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Unterstützung beim Wohnen. {/* src: §§ 90, 99 SGB IX */}

Der zentrale Unterschied zur Pflege: Pflege deckt den körperlichen Versorgungsbedarf. Eingliederungshilfe deckt alles, was mit Teilhabe zu tun hat.

## Wer hat Anspruch?

Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder einer drohenden wesentlichen Behinderung, die Unterstützung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben brauchen. {/* src: § 99 SGB IX */}

Typische Situationen aus dem Pflegealltag:

* Ein Patient mit Behinderung braucht Assistenz beim Einkaufen, bei Behördengängen oder für soziale Kontakte.
* Ein Patient bekommt Pflege über die Pflegekasse, hat aber Bedarf an Unterstützung, die nicht pflegerisch ist. {/* src: spickzettel Z.41 */}
* Eine Familie fragt: „Gibt es noch andere Leistungen neben der Pflegekasse?"
* Ein Patient mit Behinderung will eigenständiger leben und braucht dafür regelmäßige Assistenz.

<Warning>
  ## Ausschlusskriterien

  Trifft einer dieser Punkte zu, macht ein Antrag **keinen** Sinn:

  * Keine anerkannte oder erkennbare Behinderung
  * Vermögen deutlich über dem Freibetrag (rund 71.000 € Stand 2026, wird jährlich angepasst) {/* src: § 139 SGB IX - 150 % der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV */}
  * Kein Bedarf an Teilhabe- oder Assistenzleistungen
</Warning>

## Gesetzliche Kriterien

* **Zuständiges Gesetz:** SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe), §§ 90 ff. Seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) 2020 ist die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst. {/* src: § 90 SGB IX */}
* **Zuständiger Kostenträger:** Eingliederungshilfeträger. Je nach Bundesland sind das Bezirke, Landschaftsverbände oder Landesämter. {/* src: § 94 SGB IX */}
* **Regionale Besonderheiten:** Zuständigkeit und Bewilligungspraxis unterscheiden sich stark zwischen den Bundesländern.

## Abgrenzung: Pflege und Eingliederungshilfe

|                       | Pflege (SGB XI)                                | Eingliederungshilfe (SGB IX)                       |
| --------------------- | ---------------------------------------------- | -------------------------------------------------- |
| **Zweck**             | Körperliche Versorgung                         | Teilhabe am gesellschaftlichen Leben               |
| **Leistungen**        | Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft | Assistenz, Mobilität, Wohnen, soziale Kontakte     |
| **Vermögensgrenze**   | Kein Vermögenstest (Pflegekasse)               | Freibetrag rund 71.000 € {/* src: § 139 SGB IX */} |
| **Parallel möglich?** | Ja                                             | Ja                                                 |

Viele Patienten haben Anspruch auf beides. Pflege und Eingliederungshilfe schließen sich nicht gegenseitig aus. {/* src: spickzettel Z.41 */}

## Checkliste der Voraussetzungen

* [ ] Wesentliche Behinderung oder drohende wesentliche Behinderung liegt vor {/* src: § 99 SGB IX */}
* [ ] Bedarf an Assistenz oder Teilhabeleistungen besteht
* [ ] Vermögen liegt unter dem Freibetrag (rund 71.000 € Stand 2026, wird jährlich angepasst) {/* src: § 139 SGB IX */}
* [ ] Wohnsitz in Deutschland
* [ ] Patient ist bereit, im Beratungstermin Auskunft zu geben

## So läuft der Antrag

1. **Beratungsgespräch.** Decari prüft, ob eine Behinderung vorliegt, welcher Teilhabebedarf besteht und wie die Vermögenssituation aussieht. {/* src: SLA §Prozess Schritt 2 */}
2. **Antrag beim Eingliederungshilfeträger.** Decari stellt den Antrag beim zuständigen Träger des Bundeslandes.
3. **Gesamtplanverfahren.** Der Träger ermittelt den individuellen Bedarf und erstellt einen Gesamtplan. {/* src: § 121 SGB IX */}
4. **Bewilligung.** Der Träger entscheidet über Art und Umfang der Leistungen.

Typische Bearbeitungsdauer: 3 bis 9 Monate. Decari überwacht die Fristen und hält den Kontakt zum Träger. {/* src: fact-grid:A13 */}

## Was Decari übernimmt

* Beratung und Prüfung der Ansprüche {/* src: fact-grid:A1 */}
* Antragstellung beim Eingliederungshilfeträger
* Begleitung im Gesamtplanverfahren
* Behördenkontakt und Fristenmanagement {/* src: SLA §Prozess Schritt 7 */}
* Nachreichung fehlender Unterlagen
* Bei Ablehnung: Übergabe an das Anwaltsnetzwerk {/* src: fact-grid:A6 */}

## Was der Pflegedienst nicht tun muss

* Keine Anträge ausfüllen {/* src: fact-grid:A8 */}
* Kein Gespräch über Behinderungsgrad oder Teilhabebedarf führen
* Keine Behördenkontakte
* Keine Rechtsberatung {/* src: fact-grid:A5 */}

## Häufige Fragen

<AccordionGroup>
  <Accordion title="Was zählt als wesentliche Behinderung?">
    Körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich einschränken. Ob das zutrifft, prüft Decari im Beratungsgespräch. Die endgültige Feststellung trifft der Eingliederungshilfeträger im Gesamtplanverfahren.
  </Accordion>

  <Accordion title="Kann ein Patient Eingliederungshilfe und Pflege gleichzeitig bekommen?">
    Ja. Eingliederungshilfe deckt Teilhabe, die Pflegekasse deckt Pflege. Beide Leistungen laufen parallel. {/* src: spickzettel Z.41 */}
  </Accordion>

  <Accordion title="Warum sind die Vermögensgrenzen höher als bei der Hilfe zur Pflege?">
    Seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) 2020 ist die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst. Der Gesetzgeber hat bewusst höhere Freibeträge gesetzt, damit Menschen mit Behinderung mehr Vermögen behalten können.
  </Accordion>

  <Accordion title="Braucht der Patient einen Schwerbehindertenausweis?">
    Nicht zwingend. Der Anspruch auf Eingliederungshilfe hängt von der Behinderung ab, nicht vom Ausweis. Ein Schwerbehindertenausweis kann die Prüfung aber beschleunigen.
  </Accordion>
</AccordionGroup>

## Verwandte Leistungen

<CardGroup cols={2}>
  <Card title="Hilfe zur Pflege" icon="hand-holding-heart" href="/leistungen/hilfe-zur-pflege">
    Für Patienten mit geringem Einkommen, deren Pflegekosten die Pflegekasse nicht vollständig deckt.
  </Card>

  <Card title="Schwerbehindertenausweis" icon="id-card" href="/leistungen/schwerbehindertenausweis">
    Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung. Unabhängig von der Eingliederungshilfe, aber oft parallel relevant.
  </Card>
</CardGroup>

***

**Nächster Schritt:**
Trifft das auf einen eurer Patienten zu?

<Card title="Beratungstermin buchen" icon="calendar-plus" href="https://crm.decari.de/termin">
  Gemeinsam mit dem Patienten einen kostenlosen Beratungstermin bei Decari buchen.
</Card>
